So teilen die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart am 19.10.2009 mit:
Wie schon in den Vorjahren wurden in allen untersuchten türkischen Proben (8) Rückstände des Insektizids und Akarizids Amitraz festgestellt. Amitraz ist in Deutschland nicht zugelassen, da dieser Wirkstoff eine vergleichsweise hohe Toxizität aufweist. Aus diesem Grund dürfen Amitraz enthaltende Pflanzenschutzmittel seit Anfang 2008 auch EU-weit nicht mehr angewendet werden (Entscheidung der Kommission 2004/141/EG). Die von der WHO festgesetzte Akute Referenzdosis (ARfD; siehe Infokasten) von 0,01 mg/kg Körpergewicht basiert auf einer Humanstudie, weshalb nur ein Sicherheitsfaktor von 10 zwischen NOAEL und ARfD liegt. Dieser Sicherheitsfaktor ist in 7 von 8 untersuchten türkischen Birnen durch die extrem hohe Überschreitung der akuten Referenzdosis (1643 – 14327 %) ausgeschöpft. Somit kann in den vorliegenden Fällen eine gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere bei Kleinkindern mit hohem Birnenverzehr, nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Birnenproben wurden daher als nicht sichere Lebensmittel im Sinne des Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel-BasisVO) beurteilt, wobei 6 Proben sogar nach Artikel 14 Abs. 2a i.V.m. Abs. 4 als gesundheitsschädlich eingestuft wurden.


